BVfK - Wochenendticker 15. Dezember 2018

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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HEYCAR: die wohl die spannendste neue Kfz-Plattform!

 

Ohne 2-stelliges Millionenebudget wird´s auch mit der besten Börse nichts!

 

... und sie bewegen sich doch: Mehr Aufmerksamkeit für die Freien in Berlin und München.

 

Auf den Punkt gebracht. Sascha Schmitz kritisiert HEYCAR.

 

ZDK beteiligt sich an Heycar.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Händlerwebseite "made by BVfK".

 

Autoankauf ohne WKDA- und BCA-Umwege.

 

Autos anbieten geht auch nur mit Google und Co.

Neues aus der BVfK-Steuerabteilung:

Umsatzsteuerfreie EU-Lieferungen perfekt organisiert.

BVfK warnt vor Tücken und hilft Fallstricke zu vermeiden.

 

Die Individualprüfung:

Wir nehmen Ihren Abnehmer im EU-Ausland unter die Lupe!

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

nahezu zeitgleich mit der Revolution in der Kfz-Vermarktung durch das Internet wurde vor knapp 20 Jahren der BVfK gegründet und hat es seitdem die kritische und konstruktive Begleitung der Internetbörsen zu einer seiner Hauptaufgaben gemacht.

Das geschah oft gegen erheblichen Widerstand. Manche werden sich erinnern, dass mobile-de zu noch-nicht-eBay-Zeiten den BVfK massiv rechtlich angegriffen hat, was schließlich beim OLG-Hamburg zur Bestätigung führte: Der BVfK darf seine Mitglieder zu Recht als seriös und zuverlässig bezeichnen.

Der BVfK hat auch immer für Vielfalt und Wettbewerb plädiert und somit wuchsen die Sorgen, als sich nach einigen Jahren immer mehr Anbieter verabschiedeten, wozu auch solche zählten, die eigentlich die besseren waren.

Richtig ernst wurde es, als einige Händler die nun fast im jährlichen Rhythmus aufgetischten Preiserhöhungen zum Anlass nahmen, ihre Fahrzeuge nur noch auf einer der beiden übrig geblieben Börsen zu präsentieren, weil sie so glaubten, die Preiserhöhung auffangen zu können.

Der BVfK ermahnte eindringlich: Das wäre das Ende des Wettbewerbs und dann hätten wir endgültig das Monopol. Eine solche Ersparnis wäre nur von vorübergehender Dauer, denn man muss nur ins Ausland schauen, um zu erkennen, um wie viel höher die Preiserhöhungen ausfallen, wenn kein wirklicher Wettbewerb mehr herrscht.

Und plötzlich wird es wieder spannend! Vermutlich war es nicht nur der Ruf des BVfK, dem plötzlich vermehrt neue Börsenanbieter gefolgt waren, sondern auch die Tatsache, dass Internetplattformen nach wie vor ein lukratives Geschäft sind und nicht zuletzt, dass den VW-Vertragshändlern irgendwann einmal der Kragen geplatzt ist.

Daher dürfte die Gründung von HEYCAR neben den Aktivitäten von ROMOTO und DeineAutoBörse die wohl die spannendste Neuerscheinung bei den Kfz-Plattformen sein.

Was braucht man, um erfolgreich zu sein?

- Ein möglichst großes Angebot

- übersichtlicher und klare Gestaltung

- intuitive Menüführung

- konsequentes Qualitätsmanagement zur Verhinderung von Lockvogel- und Phantomanbietern

- eine attraktive Preisgestaltung

- keine Fremdwerbung, die den Interessen des Authändlers schadet

- und ganz besonders: Viele Millionen Euro für Werbung, um Traffic zu erzeugen.

Ohne Letzteres ist Voranstehendes nichts, sondern führt lediglich dazu, dass man in Ehren untergeht.

Um ernsthaft mitspielen zu können, benötigt man einen Millionen Werbebudget in zweistelliger Höhe und darüber scheint HEYCAR zu verfügen. Nicht nur das, man scheint auch Geld und Absicht zu haben, qualifiziertes Personal zu rekrutieren. Bei Autoscout hat man Stefan Page abgeworben, man darf gespannt sein, woh demnächst der Schreibtisch von Torsten Wesche (mobile-de) stehen wird.

Also alles prima? Oder müssen wir sauer sein, weil man bei HEYCAR wie gewohnt den freien Handel Hersteller-gesteuert mit erhobener Nase ausgrenzt, so wie es Sascha Schmitz im untenstehenden Artikel kritisiert?

Warten wir es ab, insbesondere was die just verkündete Beteiligung des ZDK an der Plattform bringen wird, denn man bedenkt, dass die Zahl der freien Werkstätten im ZDK größer ist, als die der Vertragshändler und dass auch Werkstätten mit Autos handeln.

Selbst, wenn es so bleibt und man die Teilnahme eines Händlers an Bedingungen knüpft, die den freien Handel außen vor lassen, hat das alles eine positive Wirkung, denn auch bei mobile-de und Autoscout24 ist Bewegung. Der Verlust wichtiger Mitarbeiter ist eben so schmerzhaft, wie die Abkehr nicht weniger Vertragshändler hin zu HEYCAR- und da kommt der freie Handel ins Spiel. Wir stellen fest, dass immer noch sehr viel im Argen liegt. Allerdings haben die Börsen dem freien Handel in letzter Zeit mehr Gehör geschenkt und nehmen spürbar mehr Rücksicht auf deren Bedürfnisse.

Insofern gibt es zwar Grund zu klagen, jedoch keinen Anlass zum Pessimismus. Es bewegt sich etwas und die Aufgabe ihres BVfK wird weiterhin sein, die Veränderungen so zu beeinflussen, dass am Ende das herauskommt, was uns jeden Tag so wichtig ist:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

p.s.: Einen Tipp an die Plattformen: Wer die Strömung erkennen will, sollte die kleinen Boote beobachten!

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Auf den Punkt gebracht.

Sascha Schmitz kritisiert HEYCAR:

Ich bin mit Heycar sehr unzufrieden, da der Kunde nicht das Beste Angebot bekommt. Wir sind ein Qualitätshändler und erfüllen sämtliche Anforderungen, die HeyCar an Ihre eigenen Händler stellt. Seit Monaten werden wir (freundlich) vertröstet, dann hieß es letztendlich, dass diese Börse nur Markenhändler und ausgewählten Gebrauchtwagenhändler vorbehalten ist. Ausgewählte Gebrauchtwagenhändler sind aber nur die, die mit der Autoeuropa Bank zusammenarbeiten. Wir haben auch nach einer Kooperation angefragt, jedoch hat man es da (und das als Tochter der VW) nicht so genau mit dem Datenschutz genommen und meine Bedenken überheblich weggewischt.

Fazit: Stand heute ist es ein elitärer Club von Eigentümer als Markenhändler, als Kunde bekommt man nicht das beste Angebot. Sämtliche freien top Gebrauchtwagenhändler mit Jungware werden außen vorgelassen, um den Markt als auch den Preis abzuschotten. Auch im Bereich Finanzierung gibt es klare Vorgaben der Börse, hier werden überwiegend Finanzierungen der Eigentümer (VW + Mercedes) angeboten. Hier findet leider nur ein eingeschränkter Wettbewerb statt.

Empfehlenswert sind auch die Heycar-Bewertungen bei Facebook:

https://www.facebook.com/pg/heycar.official/reviews/?ref=page_internal

Sascha Schmitz
Autozentrum-Schmitz
www.autozentrum-schmitz.de  info@autozentrum-schmitz.de

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ZDK beteiligt sich an Heycar

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat am Donnerstag beschlossen, sich an der Mobility Trader GmbH als stiller Gesellschafter zu beteiligen. Das Start-up betreibt die Gebrauchtwagenplattform Heycar in Deutschland und gehört zur VW-Finanzsparte. Über die Höhe der Beteiligung wurden keine Angaben gemacht.

Hier geht´s zum vollständigen Artikel:  >>> GW-TRENDS: ZDK beteiligt sich an Heycar

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Händlerwebseite "made by BVfK"

- incl. Google optimierter Fahrzeugangebote!

- incl. Autoankauf mit 3-Stunden-Vorsprung!

Autos anbieten geht auch nur mit Google und Co. Starten Sie den Weg in die Unabhängigkeit mit Ihrer eigenen Händlerwebseite "made by BVfK". Jetzt können Sie als BVfK-Mitglied von unseren Webservices Gebrauch machen und sich eine professionelle Internetseite von uns erstellen lassen, die neben einem Ankaufformular der BVfK-Ankaufplattform auch über eine Schnittstelle zu unserer Fahrzeugverwaltung verfügt und die Ihre Fahrzeuge als festen Bestandteil in Ihre Seite integriert und somit auch von den Suchmaschinen gefunden werden kann. 

Autos ankaufen geht auch ohne WKDA und BCA. Damit auch Fahrzeugintegration und Ankauf funktionieren, ist die Registrierung auf unserer BVfK-Ankaufplattform erforderlich. So steuern Sie bequem, welche Fahrzeuge auf Ihrer Webseite angezeigt werden. Besucher Ihrer Webseite können Ihnen über das Ankaufformular der BVfK-Ankaufplattform ihren Gebrauchten bewerten lassen und zum Kauf anbieten. Die Fahrzeug- und Kontaktdaten des Anbieters erhalten Sie dann zuerst und Sie können entscheiden, ob Sie selbst Verwendung für den Wagen haben oder ob er den BVfK-Händlerkollegen angeboten werden soll. 

Wie so eine Seite aussehen kann sehen Sie hier: www.juntermanns.de 

Texte und Bilder liefern Sie, den Rest machen wir.

Die Seite können wir auf Ihrem eigenen Webspace oder unter einer BVfK-Subdomain einrichten (z. Bsp: musterautohaus.bvfk.de). Alles in einem modernen responsive Design (für mobile Endgeräte optimiert) und DSGVO konform. Optional bieten wir auch die Einbindung eines SSL-Zertifikates an, die Einrichtung von Kontaktformularen und Suchmaschinenoptimierung. 

Mit einer von uns erstellten Seite profitieren Sie neben einem professionellen Webauftritt, auch von neuen Funktionen und Werkzeugen, die wir mit unserem IT-Team auch künftig noch entwickeln und optimieren werden. Somit sind Sie gewappnet für die digitale Zukunft. 

Bei Interesse an unseren Webservices sprechen Sie uns einfach an und wir erstellen Ihnen ein faires und auf Ihr Unternehmen passendes Angebot. 

Gerne per E-Mail an: m.manthey@bvfk.de. 

Ihr BVfK-IT-Team

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Neues aus der BVfK-Steuerabteilung:

Umsatzsteuerfreie EU-Lieferungen perfekt organisiert.

BVfK warnt vor Tücken und hilft Fallstricke zu vermeiden.

Die Probleme bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sind zwar seit Jahren rückläufig, dennoch sind die Gefahren, unverschuldet in die Haftung für Steuerhinterziehung im Lieferland innerhalb der EU genommen zu werden, latent vorhanden.

Daher ist besonders bei EU-B2B-Geschäften Prävention besser als Ärger, worauf der BVfK immer sein ganzheitliches Beratungs- und Lösungskonzept ausgerichtet hat. Elementarer Bestandteil sind daher die vom BVfK dazu entwickelten Empfehlungen und Formulare, die in einer Broschüre und einer Checkliste zusammengestellt wurden.

Derzeit gilt bei Nettowarenlieferungen im Rahmen des so genannten Bestimmungslandprinzips, dass innergemeinschaftliche Lieferungen im Regelfall in dem EU-Staat der Umsatzsteuer unterliegen, in dem der Endverbrauch erfolgt.  Liefert z.B. ein Unternehmen eine Ware an ein anderes Unternehmen (Empfänger) in einem anderen Land der europäischen Union, so erfolgt die Berechnung der Ware an den Empfänger unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei (netto).

Dieses System ist betrugsanfällig. Es wurde entgegen aller Warnungen der betroffenen Unternehmer unter Inkaufnahme des Risikos von Steuerausfällen von den EU-Mitgliedstaaten  eingeführt.

Grundsätzlich sind die Voraussetzungen für die umsatzsteuerbefreite Nettowarenlieferung im § 6a UStG  definiert. Hiernach hat der Händler glaubhaft nachzuweisen, dass

1. bei seiner Lieferung das Fahrzeug in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt 

2. und der Kunde in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Steuerpflichtiger handelt.

Hierfür hat der BVfK eine spezielle Broschüre und Checkliste entwickelt. Diese Dokumente sollen sowohl das gesetzlich Geforderte als auch darüber hinaus Rahmenbedingungen kennzeichnen, die Händler benötigen, um die geforderten Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht zu erfüllen. Mit der BVfK-Checkliste für EU-Nettowarenlieferungen arbeiten Sie den gesamten Geschäftsprozess systematisch unter Berücksichtigung der rechtlichen Erfordernisse sowie von sicherheitsverbessernden Empfehlungen ab. Sie ist unterteilt in die Bereiche Geschäftsanbahnung, Kaufvertrag, Vertragsabwicklung, Vorbereitung der Lieferung, Durchführung der Lieferung, Buchhaltung und Meldepflichten. Nur durch ihre Beachtung kann das steuerliche Risiko bei der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für EU-Lieferungen minimiert werden.

Es handelt sich um eine Orientierungshilfe, die aufgrund der bisweilen fragwürdiger Verwaltungspraxis an vielen Stellen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus geht. Eingeflossen sind viele bekannte Argumente der Finanzverwaltung, die hinsichtlich Rechtskonformität und Praktikabilität kritisch analysiert wurden.

Die BVfK-Broschüre und -Checkliste zur EU-Nettowarenlieferung können Sie unter dem nachfolgend genannten Link herunterladen.

>>> BVfK-Broschüre und -Checkliste EU-Nettowarenlieferung 

Die BVfK-Individualprüfung:

Wir nehmen Ihren Abnehmer im EU-Ausland unter die Lupe!

Dem Aspekt der Seriosität und Zuverlässigkeit gewerblicher EU-ausländischer Warenabnehmer kommt im Zusammenhang mit umsatzsteuerfreien Binnenmarktlieferungen eine besondere Bedeutung zu. Hier verlangt der Gesetzgeber die „Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns“, womit er im dies regelnden §6a Abs.4 UStG nicht nur Verpflichtung, sondern auch Grenzen des Prüfungsaufwandes aufzeigt, zumindest andeutet. Denn man fragt sich, wie diese Sorgfalt denn definiert ist. Alleine diese Frage hat fast ein Jahrzehnt die deutschen und europäischen Gerichte beschäftigt, denn so mancher Steuerprüfer befand, dass einem sorgfältig prüfenden Verkäufer auch hätte auffallen müssen, dass der (sorgfältig kopierte) Ausweis des Abholers kurz zuvor abgelaufen war, was allerdings an der Identität der Person, die es festzustellen galt, nichts änderte. Viele solcher Schlachten sind geschlagen, oft mit Hilfe des BVfK, der sich wie wohl kaum ein Zweiter schützend vor die zu Unrecht verfolgten Autohändler gestellt hat.

All diese Erfahrungen sind zum Nutzen der BVfK-Mitglieder in umfangreiche Informationen, Checklisten und Prüfungsangebote eingeflossen. Sie alle dienen gleichermaßen der eigenen Sicherheit, wie auch dem Bedürfnis der Finanzbehörden nach besagter Sorgfalt. Der Preis dafür ist dann der so genannte „Gutglaubensschutz“, wenn der Verkäufer seinen Pflichten bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nachgekommen ist.

Während die Checkliste den gesamten Verkaufsprozess begleitet, soll eine externe Prüfung dazu dienen, auch den gewerblichen Käufer im EU-Ausland mit der geforderten Sorgfalt zu prüfen. Hierzu liefert die BVfK-Checkliste zwar die normalerweise ausreichenden Aspekte. Allerdings ist dann besondere Aufmerksamkeit geboten, wenn sich bereits bei der durch den Verkäufer selbst vorgenommenen Prüfung Auffälligkeiten zeigen.

Dann ist die Prüfung des Abnehmers und der dort handelnden Personen eine gesteigerte Aufmerksamkeit zu widmen. Bei der Informationsbeschaffung ist externe Unterstützung durch die BVfK-Steuerabteilung sinnvoll, da diese nicht nur weiß, worauf es ankommt, sondern auch, wo Informationen mit guter Qualität beschafft werden können.

Bereits im Jahr 2003 entwickelte der BVfK in dem Zusammenhang die so genannte NEDA-Prüfung, die seitdem zum einem komplexen Prüfungsverfahren ausgeweitet wurde, welches auch Recherchen vor Ort im Empfängerland einbezieht.

Hier geht´s zur vollständigen Information im Mitgliederbereich der BVfK-Website

>>> Weiterlesen.

Ihre BVfK-Steuerabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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